Landeskirche Hannovers modernisiert Verfassung und senkt Wahlalter auf 14 Jahre

Pressemitteilung 08. Mai 2017

Auf ihrer aktuellen Sitzung hat die Synode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers wichtige Entscheidungen getroffen. So wird nach 50 Jahren die landeskirchliche Verfassung grundlegend erneuert. Federführend hat der Verfassungsausschuss eine Revision erarbeitet. Landessuperintendent Dr. Hans Christian Brandy hat maßgeblich an diesem Entwurf mitgearbeitet.

„Die neue Verfassung schafft mehr Freiräume für die Mitglieder der Kirche. Sie beschreibt den Auftrag der Kirche in unserer Gesellschaft im 21. Jahrhundert. Ich bin sehr froh, dass der Entwurf eine so klare Mehrheit in der Synode bekommen hat. Jetzt hoffen wir auf eine breite Beteiligung an dem öffentlichen Verfahren zur Stellungnahme“, so Brandy. In den nächsten Wochen wird der jetzt verabschiedete Entwurf allen Kirchengemeinden und Kirchenkreisen zugänglich gemacht. Änderungsvorschläge sind dann sowohl im Internet (www.kirchenverfassung2020.de), per E-Mail oder auch in schriftlicher Form per Post möglich.

Eine erste Verfassungsänderung beschloss das Kirchenparlament bereits in seiner Sitzung am letzten Samstag, indem das aktive Wahlrecht für die Wahl der Kirchenvorstände von 16 auf 14 Jahre gesenkt wurde.

In der Begründung heißt es: „Jugendliche sind nach Vollendung des 14. Lebensjahres religionsmündig. Die Landeskirche hat den Anspruch, diesen Jugendlichen zu signalisieren, dass sie als Mitglieder in der Kirche willkommen sind und dass sie eingeladen sind, sich aktiv in die kirchliche Arbeit einzubringen. Nach der Konfirmation dürfen sie z.B. ein Patenamt übernehmen. Daher sollte es auch möglich sein, dass sie sich bereits in diesem Alter an der Wahl zum Kirchenvorstand beteiligen.“ Jugendlichen solle die Teilnahme am demokratischen Prozess früher ermöglicht werden. Ab 14 Jahren setze oft das ehrenamtliche Engagement ein.

Landesbischof Ralf Meister sagt: „Ich freue mich über dieses Signal der Landessynode. Es ist gut, die Verantwortungsbereitschaft 14- und 15-jähriger ernst zu nehmen. Und damit sind die Kirchenvorstände aufgerufen, sich noch intensiver als bisher mit den Bedürfnissen der Jugendlichen auseinanderzusetzen.“

Die nächste Wahl der Kirchenvorstände ist am 11. März 2018. Durch die Absenkung des aktiven Wahlrechtes von 16 auf 14 Jahren erhöht sich die Gesamtzahl der Wahlberechtigten um geschätzt ca. 29.000 Mitglieder. Das passive Wahlrecht bleibt bei 18 Jahren

Die hannoversche Landeskirche ist mit rund 2,6 Millionen Mitgliedern in 1.266 Gemeinden zwischen Hann. Münden und der Nordsee die größte evangelische Landeskirche in Deutschland. Sie umfasst drei Viertel Niedersachsens. Der Synode gehören 75 Mitglieder an, zehn der Kirchenparlamentarier kommen aus dem Elbe-Weser-Raum.

 

Sonja Domröse
Pastorin und Kommunikationsmanagerin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Sprengel Stade
 
 

Bildunterschrift: Landessuperintendent Dr. Hans Christian Brandy (Mitte) mit den Kirchenparlamentariern des Elbe-Weser-Raums: (v.l) Günter Hagenah, Angelus Müller, Jutta Kahle, Eckhart Richter, Matthias Schiefer, Christian Berndt, Dr. Lutz Meyer, Ruth Scheffler-Hitzegrad und Dieter Sogorski. Es fehlt auf dem Bild Hartmut Ladwig, Foto: Jens Schulze