Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers unterstützt die Bemühungen zur Entschleunigung der Ausbreitung des Coronavirus. Die wachsende Verbreitung des Coronavirus erfordert drastische Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Menschen. Daher empfiehlt die Landeskirche ihren Gemeinden die Absage aller Gottesdienste, Andachten, Konzerte und Fahrten bis einschließlich 19. April. Superintendentin Susanne Wendorf-von Blumröder hat die Pfarrämter und Kirchenvorstände im Kirchenkreis Bremerhaven dazu aufgerufen, dieser Empfehlung zu folgen. Es wurde kurzfristig entschieden, die Gottesdienste im Zeitraum 15. März bis 19. April abzusagen. Da die reformierte Landeskirche sich diesen Empfehlungen angeschlossen hat, hat auch die reformierte Kirchengemeinde in Bremerhaven ihre für den Zeitraum 15. März bis 19. April geplanten Gottesdienste und Veranstaltungen abgesagt.
Die Kitas und Familienzentren im Kirchenkreis werden nach der Entscheidung des Magistrats für die Zeit vom 16. März bis einschließlich 14. April geschlossen. Da im Land Niedersachen alle Schulfahrten abgesagt werden, sind auch bereits mehrere vom Kirchenkreis geplante Freizeiten bis zum 19. April abgesagt worden. Die für den 22. März geplante Matthäuspassion wird auf Sonntag, den 6. September, verschoben.
Auch für die übrigen Bereiche kirchlicher Arbeit werden Maßnahmen ergriffen, auch für diese Bereiche gibt es Empfehlungen der Landeskirche. Gemeindegruppen werden abgesagt. Vereinbarte Taufen, Trauungen und Beerdigungen finden statt. Für Seelsorge und Begleitung stehen Pastorinnen und Pastoren sowie alle mit der Seelsorge Beauftragten gerade in Krisenzeiten zur Verfügung, v.a. auf telefonischem und elektronischem Weg. Ob es geöffnete Kirchen im Zeitraum bis zum 19. April geben wird, wird von den einzelnen Gemeinden noch entschieden. Hierzu wird landeskirchenweit eine Ideenbörse eingerichtet, damit neue Wege für geistliches Miteinander gefunden werden können, besonders in der Karwoche und in der Osterzeit.
Die Landeskirche weist angesichts der Gottesdienstabsagen auf die sonntäglichen Gottesdienste in Radio und Fernsehen sowie die täglichen Andachten im Rundfunk hin.