Das Kirchenkreisamt Bremerhaven / Cuxhaven wurde zum 01.01.2013 mit dem Kirchenkreisamt Wesermünde – Hadeln zum gemeinsamen Kirchenamt Elbe-Weser fusioniert.
Die Kirchengemeinden, die Kirchenkreise und ihre Einrichtungen werden durch das Kirchenamt von Verwaltungsarbeit entlastet. Das Amt bietet Unterstützung und Beratung bei der Planung, Durchführung und Weiterentwicklung der kirchlichen Arbeit unter Berücksichtigung aller rechtlichen, finanziellen und sonstigen administrativen Fragen.
Das Kirchenamt arbeitet nach den Prinzipien einer Dienstleistungsstelle.
Gleichzeitig bleiben Elemente einer Aufsichtsstelle erhalten.
Diese ergeben sich:
- aus der Verwaltungshilfe für die Kirchenkreisvorstände, die über Genehmigungen und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber den Kirchengemeinden (§§ 67 ff.KGO) zu befinden haben
- aus der Rechtmäßigkeitskontrolle gegenüber Entscheidungen der Kirchenvorstände gemäß § 64 Abs.2 KGO.
Das Kirchenkreisamt ist eine Behörde; verfügt aber über keine Organstellung.