Was ist darunter zu verstehen?
Die gemeinsame Mitarbeitervertretung – kurz MAV – im Kirchenkreis Bremerhaven und der Seemannsmission e.V. ist die Interessenvertretung der Beschäftigten und wird alle vier Jahre gewählt. Der Kirchenkreis und die Seemannsmission haben mehr als 300 Beschäftigte, daher sind neun Mitglieder zu wählen und die Freistellung für die Arbeit sieht 38,5 Wochenstunden vor. Die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit bildet das Mitarbeitervertretungsgesetz -kurz MVG- der Konförderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen.
Was sind u.a. unsere Aufgaben?
- Mitarbeitervertretung und Dienststellenleitung stehen in der gemeinsamen Verantwortung für den Dienst der Kirche. Sie arbeiten vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammen und unterstützen sich gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
- Sie hat die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter zu fördern und hat die Anliegen gegenüber der Dienststellenleitung zu unterstützen.
- Die MAV nimmt sich der persönlichen Sorgen und Nöte der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters an, sofern dies gewünscht wird.
- Sie soll insbesondere dafür eintreten, dass die arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen und Vereinbarungen eingehalten werden. Beschwerden, Anfragen und Anregungen von Mitarbeitern entgegennehmen und durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf die Erledigung hin wirken.
- Einstellung, Anstellung, Kündigung
- Eingruppierung, Höher- oder Rückgruppierung, Gewährung tariflicher Zulagen
- Versetzung und Abordnung zu einer anderen Dienststelle von mehr als drei Monaten
- Übertragung einer höher oder niedriger bewerteten Tätigkeit von mehr als drei Monaten
- Ablehnung eines Antrages auf Ermäßigung der Arbeitszeit und Beurlaubung aus familien- oder arbeitsmarktpolitischen Gründen.
- Auflösung, Einschränkung, Verlegung und Zusammenlegung von Dienststellen oder wesentlichen Teilen von ihnen
- Der außerordentlichen Kündigung und der Kündigung in der Probezeit
- Der Aufstellung und Änderung des Stellenplanentwurfes, sowie der Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen für die Bemessung des Personalbedarfes
- Maßnahmen, die zu wesentlichen Änderungen des Arbeitsablaufes oder der Arbeitsplatzgestaltung führen.
Die Mitglieder der Mitarbeitervertretung stehen Ihnen in allen dienstlichen Angelegenheiten gerne zur Verfügung. Da wir unter Schweigepflicht stehen, werden selbstverständlich Ihre Angelegenheiten streng vertraulich behandelt.